Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte Rot-Weiß Erfurt „wegen unsportlichen Verhaltens“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Dasselbe Strafmaß hatte auch der DFB-Kontrollausschuss während der rund dreistündigen mündlichen Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus beantragt. Geahndet wurde damit der Einsatz von Pyrotechnik im Rahmen des Erfurter Freundschaftsspieles gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen (1:1) Anfang Oktober 2014.
Die Stadt Erfurt hatte zum offiziellen Abschied vom alten Steigerwaldstadion das Abbrennen von Pyrotechnik zwar genehmigt, der DFB allerdings nicht. Auch die Meinung des Vereins, es habe sich beim Stadionabschied und bei dem Testspiel um zwei unterschiedliche Veranstaltungen gehandelt, fand beim Kontrollausschuss kein Gehör.
Stephan Oberholz, der in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, begründete das Urteil so: „Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete.“ Innerhalb einer Woche kann der Verein Beschwerde beim DFB-Bundesgericht einlegen.
Präsident Rolf Rombach, der selbst nicht bei der Verhandlung sein konnte und den Verein durch Rechtsanwalt Thomas Patschke vertreten ließ, zeigte sich laut einer Vereinsmitteilung „erschüttert“ über die Höhe der Geldstrafe. Die Rot-Weißen warten nun auf die Urteilsbegründung und haben danach eine Woche Zeit, Beschwerde vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen.
Rot-Weiß Erfurt erwägt Einspruch
Thüringer müssen wegen Pyrotechnik beim Stadion-Abschied 20.000 Euro zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 18.01.2015 09:48 Uhr | Autor: MSPW
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